Verbraucherrecht Teil 2
Einleitung
Wer eine Sache kauft, die nicht funktioniert oder beschädigt ist, muss
das nicht hinnehmen. Denn jeder Vertragsschluss zieht für beide Vertragsparteien
Rechte und Pflichten nach sich. Während der Kunde sich vertraglich in
der Regel dazu verpflichtet, einen bestimmten Preis für eine Ware, Dienstleistung
oder Auftragsarbeit zu bezahlen, verspricht der Anbieter, seine Leistung
pünktlich und frei von Mängeln zu erbringen. Gelingt ihm das nicht, kann
der Kunde sein Recht einfordern, wenn er weiß, wie man richtig vorgeht
und seine Rechte kennt.
Während sich Teil 1 des Ratgebers "Verbraucherrecht" mit den Kundenrechten
Widerruf, Rücktritt und Schadensersatz sowie der Verwendung von allgemeinen
Geschäftsbedingungen beschäftigt, erläutert der vorliegende zweite Teil
speziell und ergänzend den Verbrauchsgüterkauf.
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