Verbraucherrecht Teil 2

Einleitung

Wer eine Sache kauft, die nicht funktioniert oder beschädigt ist, muss das nicht hinnehmen. Denn jeder Vertragsschluss zieht für beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten nach sich. Während der Kunde sich vertraglich in der Regel dazu verpflichtet, einen bestimmten Preis für eine Ware, Dienstleistung oder Auftragsarbeit zu bezahlen, verspricht der Anbieter, seine Leistung pünktlich und frei von Mängeln zu erbringen. Gelingt ihm das nicht, kann der Kunde sein Recht einfordern, wenn er weiß, wie man richtig vorgeht und seine Rechte kennt.

Während sich Teil 1 des Ratgebers "Verbraucherrecht" mit den Kundenrechten Widerruf, Rücktritt und Schadensersatz sowie der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen beschäftigt, erläutert der vorliegende zweite Teil speziell und ergänzend den Verbrauchsgüterkauf.

Vorwärts >>


Antwort zum Thema: "Kaufrecht & Verbraucherrecht " direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon)