GarantienZusätzlich zur gesetzlich verankerten Sachmängelhaftung des Verkäufers bieten die Hersteller der verkauften Produkte dem Kunden oftmals eine Garantie an. Die Begriffe Garantie und Sachmängelhaftung werden häufig vermischt, was schwere Konsequenzen haben kann:
Das Gesetz trennt zwischen Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien:
Gesetzlich geschuldet ist nur die Sachmängelhaftung, eine Garantie muss der Verkäufer nicht geben. Wird eine Garantie eingeräumt, besteht diese in jedem Fall unabhängig von der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Verkäufers und beruht nicht auf Gesetz, sondern auf einem zwischen Hersteller und Kunden geschlossenen "Garantievertrag". Zu den Einzelheiten des Garantievertrages informiert der nachfolgende Abschnitt.
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