Rabatte und Zugaben

Rabattgesetz und Zugabenverordnung wurden Mitte 2001 aufgehoben. Dem Kunden steht damit der Weg offen, günstigste Preiskonditionen beim Verkaufsgespräch auszuhandeln. Zuvor war es den Händlern nach dem Rabattgesetz untersagt, mehr als drei Prozent Nachlass - und diesen nur für den Fall der Barzahlung - zu gewähren. Der preisbewusste Verbraucher kann durch geschicktes Verhandeln günstigste Schnäppchen herausschlagen. Gibt der Händler beim Preis nicht nach, besteht die Möglichkeit, sich auf eine kostenlose Zugabe zu einigen - auch dies war zuvor offiziell verboten. Es ist also durchaus denkbar und mittlerweile auch nicht unüblich, beim Kauf einer Stereoanlage noch eine CD als Geschenk dazu zu bekommen oder das Neufahrzeug inklusive Winterreifen zu erwerben.

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Zuletzt geändert am 06.02.2006

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