SonderregelnHandelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, finden gemäß § 474
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmte Vorschriften
des allgemeinen Kaufrechts keine Anwendung.
Wichtig also: Beim Verbrauchsgüterkauf hat der Versender einer Bestellung dafür einzustehen, dass die Sache auch beim Kunden ankommt. Geht sie auf dem Postweg verloren, haftet der Unternehmer.
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