Heiraten oder Lebensgemeinschaft? Teil 1

Einleitung

Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften steigt immer weiter. Ende 2007 gab es in Deutschland rund 2,4 Millionen nichtehelichen Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden ist ihre Anzahl seit 1996 um rund ein Drittel gestiegen. Damals lebten 1,8 Millionen Paare ohne Trauschein gemeinsam in einem Haushalt. 2007 betrug das Durchschnittsalter nichtehelicher Lebenspartnerinnen 37,7 Jahre, das der Männer 40,3 Jahre. Es lag damit deutlich niedriger als bei Ehefrauen (52,1 Jahre) und Ehemännern (54,9 Jahre).

Bei 68 Prozent der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wohnten keine Kinder im Haushalt. 28 Prozent der Lebensgemeinschaften ohne Trauschein zogen mindestens ein minderjähriges Kind groß. Bei vier Prozent waren alle im Haushalt lebenden Kinder volljährig. In 61 Prozent der nichtehelichen Lebensgemeinschaften arbeiten beide Partner Vollzeit. Auch wenn minderjährige Kinder großzuziehen waren, gehen in der Mehrheit beide Partner arbeiten, allerdings überwiegend in der alten Rollenverteilung mit vollzeittätigem Vater und teilzeittätiger Mutter.

Gründe für die steigende Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften sind nicht zuletzt die zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz der "wilden Ehe". Die steuerliche Gesetzgebung hat auf diese gesellschaftlichen Veränderungen bisher nur unzureichend und eher zögerlich reagiert. In vielfacher Hinsicht werden eheliche gegenüber nichtehelichen Verbindungen nach wie vor benachteiligt, sodass Heiraten zumindest aus steuerlicher Sicht doch einige Vorteile bringt. Privilegiert wird die offizielle Ehe, so es das Grundgesetz vorschreibt. Allerdings muss - wie immer - der konkrete Einzelfall betrachtet werden.

Doch die Mauern fallen. Eingetragene Lebenspartner werden im Rahmen der Erbschaftsteuerreform 2009 den Ehepaaren nahezu gleichgestellt und auch sonst gibt es die eine oder andere Abzugsmöglichkeit. Zwar bringt Heiraten zumindest aus steuerlicher Sicht weiterhin deutlich mehr Vorteile und vor allen den Splitting-Tarif. Aber in Bezug auf den Nachwuchs und Unterstützungsleistungen sieht es außerhalb der Ehe deutlich rosiger aus. Die schwarz-gelbe neue Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die gleichheitswidrigen Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen und insbesondere eine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten umzusetzen.

Welche steuerlichen Vor- und Nachteile für oder gegen die Ehe sprechen, wird in diesem Ratgeber erörtert. Im ersten Teil geht es überwiegend um die Einkommensteuer und die Kinderförderung, während der zweite Teil des Ratgebers einen Exkurs zu den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften macht.

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