Steuerrechtliche Situation

Das reale Leben schafft zu einem großen Teil Tatsachen, die einer rechtlichen Regelung bedürfen. Doch viel zu häufig lassen sich Gesetzgebung und Rechtsprechung für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen reichlich Zeit. Ein Beispiel dafür ist die steuerrechtliche Würdigung nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Noch immer werden sie gegenüber der Ehe ungleich behandelt.

Doch mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Das Gesetz regelt allerdings nur die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren. Das Gesetz stellt die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft der Ehe zumindest zivil- und erbrechtlich nahezu in jedem Fall gleich. Der eingetragene Partner erbt wie der Gatte und auch bei einer Trennung gelten die Regelungen wie bei der herkömmlichen Scheidung.

Das gilt aber nicht für das Steuerrecht. Die steuerlichen Regelungen sollten in einem besonderen Gesetz, dem Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, geregelt werden, das jedoch politisch bislang nicht durchsetzbar war. Vorgesehen war unter anderem, für Lebenspartner ein Splittingvorteil von rund 20.000 Euro zu schaffen und dass Unterhaltszahlungen nach Beendigung der Lebenspartnerschaft im Wege des Realsplittings abgesetzt werden können.

Immerhin kommt es aktuell durch zwei Gesetze zu Verbesserungen:

  • Durch die Reform der Erbschaftsteuer ab 2009 gibt es deutliche Entlastungen für Schenkungen und Erbschaften zwischen den eingetragenen Lebenspartnern. Denn der persönliche Freibetrag wird auf das Niveau von Ehepaaren angehoben und in Höhe des Zugewinns bleibt der Nachlass steuerfrei.
  • Durch das Bürgerentlastungsgesetz sind Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung - neben dem eigenen Aufwand - auch der für den eingetragenen Lebenspartnerabsetzbar.

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