Kinder und SteuernIm Haushalt lebende eigene oder fremde Kinder kosten bekanntlich so einiges an Geld. Im Steuerrecht wird versucht, diese Mehrbelastungen durch Steuerbegünstigungen und finanziellen Zuwendungen abzufedern. Zu nennen sind hier vor allem:
Auf die Gestaltungsmöglichkeiten wird in den nachfolgenden Abschnitten detailliert eingegangen. Unterschiede zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft bestehen dabei nicht. Denn grundsätzlich erhalten die Elternteile die Förderung, unabhängig vom Familienstand. Tipp:Ein Vorteil hat die wilde Ehe aus Sicht der Eltern. Heiratet der Nachwuchs, ist der frisch Vermählte Gatte als neues Schwiegerkind zum Unterhalt verpflichtet, sodass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Zieht der flügge gewordene Sprössling hingegen erst einmal versuchsweise mit dem neuen Partner zusammen, ist das nicht schädlich.
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