Kinder und Steuern

Im Haushalt lebende eigene oder fremde Kinder kosten bekanntlich so einiges an Geld. Im Steuerrecht wird versucht, diese Mehrbelastungen durch Steuerbegünstigungen und finanziellen Zuwendungen abzufedern. Zu nennen sind hier vor allem:

  • das Kindergeld
  • der Kinderfreibetrag
  • der besondere Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung
  • der ab 2006 neu geregelte Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie als Sonderausgaben
  • der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen
  • das Schulgeld
  • Zulagen bei der Riester-Förderung und der ehemaligen Eigenheimzulage
  • Verbesserter Abzug von außergewöhnlichen Belastungen bei den Eltern durch eine geringere zumutbare Eigenbelastung

Auf die Gestaltungsmöglichkeiten wird in den nachfolgenden Abschnitten detailliert eingegangen.

Unterschiede zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft bestehen dabei nicht. Denn grundsätzlich erhalten die Elternteile die Förderung, unabhängig vom Familienstand.

Tipp:
Ein Vorteil hat die wilde Ehe aus Sicht der Eltern. Heiratet der Nachwuchs, ist der frisch Vermählte Gatte als neues Schwiegerkind zum Unterhalt verpflichtet, sodass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Zieht der flügge gewordene Sprössling hingegen erst einmal versuchsweise mit dem neuen Partner zusammen, ist das nicht schädlich.

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