Rund um`s Auto Teil 2

Einführung

Arbeitnehmer können für ihre Fahrten zur Arbeit unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Die Entfernungspauschale gibt es für jeden Kilometer, den die Arbeitsstätte von der Wohnung entfernt liegt. Abgegolten ist damit also ein Kilometer Hinweg zur Arbeitsstätte und ein Kilometer Rückweg zur Wohnung.

Zwar konnte die Entfernungspauschale durch das Steueränderungsgesetz 2007 vorübergehend nur beschränkt abgezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Kürzung jedoch einen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt (Urteil vom 9.12.2008, 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08). Daher gilt nun rückwirkend wieder der günstigere Rechtsstand aus dem Jahr 2006 (Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale).

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Auswirkungen für die Praxis zusammengestellt, unterteilt nach den einzelnen Berufsgruppen.

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