Anhang: Berechnungsbeispiele


1. Fahrten mit dem eigenen Pkw (Berechnete Arbeitstage = 225)

Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit dem eigenen Wagen zur Arbeit. Die einfache Entfernung beträgt 70 Kilometer (km).

Berechnung:
70 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 4.725 Euro.

Die Begrenzung von 4.500 Euro entfällt in diesem Fall, da der Arbeitnehmer seinen eigenen Pkw nutzt.

2. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu seiner Arbeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 70 km. An tatsächlichen Ticketkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel fallen insgesamt 3.000 Euro an.

Berechnung:
70 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 4.725 Euro.

3. Fahrten mit einem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln

Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit seinem eigenen Wagen von seiner Wohnung in die Stadt zu einem U-Bahnhof (38 km). Von dort aus benutzt er die Bahn bis zu seiner Arbeitsstätte (12 km). Die Teilstrecken bilden in diesem Fall auch die kürzeste Verbindung.

Berechnung:
Anzahl km insgesamt:: 38 + 12 = 50
50 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 3.375 Euro.

4. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Ein Arbeitnehmer nutzt für die 6 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an 220 Arbeitstagen öffentliche Verkehrsmittel. Das Ticket kostet monatlich 50 Euro.

Berechnung:
6 km x 0,30 Euro x 220 Tage = 396 Euro
Fahrkartenpreis = 600 Euro
Als Werbungskosten zu berücksichtigen = 600 Euro

5. Fahrten in Fahrgemeinschaft

Ein Arbeitnehmer hat sich mit zwei Kollegen zu einer Fahrgemeinschaft zusammengeschlossen. Er holt seine Kollegen von deren Wohnungen ab und nimmt sie mit zum Arbeitsplatz. Aufgrund der dadurch entstanden Umwegfahrten beträgt die Gesamtstrecke zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte 48 km. Die kürzeste Straßenverbindung zwischen seiner Wohnung und Arbeitsstätte beträgt für ihn jedoch 40 km.

Berechnung für den Fahrer:
40 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 2.700 Euro.

6. Mehrere Dienstverhältnisse

Ein Arbeitnehmer fährt vormittags von seiner Wohnung A zur Arbeitsstätte B, nachmittags weiter zur Arbeitsstätte C und abends zur Wohnung A zurück. Die Entfernungen betragen zwischen A und B 30 km, zwischen B und C 40 km und zwischen C und A 50 km.

Berechnung:
Die Gesamtentfernung beträgt 30 + 40 + 50 km = 120 km
Die Entfernung zwischen Wohnung und den beiden Arbeitsstätten 30 + 50 km = 80 km.
Das ist mehr als die Hälfte der Gesamtentfernung (120 km : 2) 60 km
Absetzbar sind: 60  km

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ffentlichen Verkehrsmitteln zu seiner Arbeitsstätte. Die einfache Entfernung beträgt 70 km. An tatsächlichen Ticketkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel fallen insgesamt 3.000 Euro an.

Berechnung:
70 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 4.725 Euro.

3. Fahrten mit einem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln

Ein Arbeitnehmer fährt täglich mit seinem eigenen Wagen von seiner Wohnung in die Stadt zu einem U-Bahnhof (38 km). Von dort aus benutzt er die Bahn bis zu seiner Arbeitsstätte (12 km). Die Teilstrecken bilden in diesem Fall auch die kürzeste Verbindung.

Berechnung:
Anzahl km insgesamt:: 38 + 12 = 50
50 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 3.375 Euro.

4. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Ein Arbeitnehmer nutzt für die 6 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an 220 Arbeitstagen öffentliche Verkehrsmittel. Das Ticket kostet monatlich 50 Euro.

Berechnung:
6 km x 0,30 Euro x 220 Tage = 396 Euro
Fahrkartenpreis = 600 Euro
Als Werbungskosten zu berücksichtigen = 600 Euro

5. Fahrten in Fahrgemeinschaft

Ein Arbeitnehmer hat sich mit zwei Kollegen zu einer Fahrgemeinschaft zusammengeschlossen. Er holt seine Kollegen von deren Wohnungen ab und nimmt sie mit zum Arbeitsplatz. Aufgrund der dadurch entstanden Umwegfahrten beträgt die Gesamtstrecke zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte 48 km. Die kürzeste Straßenverbindung zwischen seiner Wohnung und Arbeitsstätte beträgt für ihn jedoch 40 km.

Berechnung für den Fahrer:
40 km x 0,30 Euro x 225 Tage = 2.700 Euro.

6. Mehrere Dienstverhältnisse

Ein Arbeitnehmer fährt vormittags von seiner Wohnung A zur Arbeitsstätte B, nachmittags weiter zur Arbeitsstätte C und abends zur Wohnung A zurück. Die Entfernungen betragen zwischen A und B 30 km, zwischen B und C 40 km und zwischen C und A 50 km.

Berechnung:
Die Gesamtentfernung beträgt 30 + 40 + 50 km = 120 km
Die Entfernung zwischen Wohnung und den beiden Arbeitsstätten 30 + 50 km = 80 km.
Das ist mehr als die Hälfte der Gesamtentfernung (120 km : 2) 60 km
Absetzbar sind: 60  km

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Zuletzt geändert am 18.02.2010

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