Firmenfahrzeug

Unternehmen überlassen häufig ihren Außendienstmitarbeitern oder Führungskräften ein Firmenfahrzeug nicht nur zur betrieblichen, sondern auch zur privaten Nutzung. Die private Nutzungsmöglichkeit wird aus steuerlicher Sicht als geldwerter Vorteil betrachtet. Dieser Vorteil wird durch die so genannte Ein-Prozent-Regelung ermittelt und wie Arbeitslohn versteuert.
Der Nutzungswert nach dieser Ein-Prozent-Methode setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Für Privatfahrten wird monatlich 1% des Listenpreises angesetzt.
  • Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzugerechnet.

Der Listenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das Fahrzeug auf dem deutschen Markt. Dieser Wert ist auf volle 100 Euro abzurunden. Maßgebend ist der Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Der Listenpreis umfasst auch die Mehrwertsteuer sowie die Kosten für Extras, wie Autoradio, Sonderlackierung, Klimaanlage, Anhängerkupplung, Navigationsgerät usw. Nicht erfasst werden hingegen die Kosten für ein eingebautes Autotelefon einschließlich Freisprecheinrichtung, für Überführung und für Zulassung sowie für betriebsbedingte Sonderausstattungen (z. B. Firmenbeschriftung des Fahrzeugs, zweiter Pedalsatz bei einem Fahrschulfahrzeug, Werkstattausrüstung bei einem Wartungsfahrzeug). Ausführlich hierzu: BMF vom 18.11.2009, IV C 6 - S 2177/07/10004).

Beispiel:
Der inländische Listenpreis für den Firmenwagen einschließlich Sonderausstattungen und Mehrwertsteuer beträgt 30.000 Euro. Die Arbeitsstätte liegt 25 Kilometer von der Wohnung entfernt.

Berechnung

monatlich

jährlich

Der Nutzungswert für Privatfahrten beträgt 1% von 30.000 Euro

300 Euro

3.600 Euro

Der Nutzungswert für Fahrten zur Arbeit beträgt:
0,03% von 30.000 Euro x 25 km

225 Euro

3.600 Euro

Steuerpflichtiger privater Nutzungswert

525 Euro

6.300 Euro

Als Werbungskosten absetzbar sind: 220 Tage x 25 km x 0,30 Euro

 

1.650 Euro

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