Stromsteuer

Bei der am 1. April 1999 eingeführten Stromsteuer handelt es sich um eine neue Verbrauchsteuer, die das Stromsteuergesetz (StromStG) regelt. Es kommt hier zu einer Doppelbesteuerung, da auf die Stromsteuer auch noch Umsatzsteuer erhoben wird. Die aus der Stromsteuer resultierenden Steuereinnahmen stehen ausschließlich dem Bund zu.

Als Verbrauchsteuer ist die Stromsteuer darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Verbraucher getragen wird. Sie wird aus verwaltungsökonomischen Gründen im Regelfall beim Versorger als Steuerschuldner erhoben, der sie anschließend über den Strompreis auf die Verbraucher abwälzen kann. Als Versorger bezeichnet das Stromsteuerrecht dabei denjenigen, der Strom an andere leistet. Der Versorger wird dann Steuerschuldner, wenn von ihm geleisteter Strom durch den Verbraucher aus dem Netz entnommen wird oder er seinerseits Strom zum Selbstverbrauch entnimmt.

Die Steuer entsteht dadurch, dass im Steuergebiet (Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet Büsingen und ohne die Insel Helgoland)

  • vom im Steuergebiet ansässigen Versorger geleisteter Strom durch Letztverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird.
  • der Versorger dem Versorgungsnetz Strom zum Selbstverbrauch entnimmt.
  • Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnehmen.
    Ausschlaggebend für die Besteuerung ist der Ort, an dem der Strom entnommen wird.

Die Lage der Produktionsstätte und des Sitzes des Stromversorgungsunternehmens spielen keine Rolle. Daher unterliegt auch im Ausland produzierter, aber in Deutschland verbrauchter Strom der Stromsteuer.

Erhoben wird die Steuer bei den Stromverkäufern (Stromversorgungsunternehmen).
Jedoch kann auch der Stromverbraucher die Steuer schulden, wenn er:

  • selbst erzeugte Energie zum Eigenverbrauch entnimmt.
  • aus anderen Staaten direkt Strom bezieht,
  • widerrechtlich Strom verbraucht.

Der Steuerschuldner hat die Stromsteuer beim Hauptzollamt anzumelden.
Sie kann monatlich oder jährlich entrichtet werden. Auf Strom ist seit Beginn des Jahres 2003 2,05 Cent je Kilowattstunde (kWh) Stromsteuer zu entrichten. Dazu kommt obendrein noch die Mehrwertsteuer von 16 Prozent und ab 2007 von 19 Prozent, so dass die Kilowattstunde tatsächlich mehr kostet.

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