Mineralölsteuer

Im Rahmen der Ökosteuer wurde nicht nur eine neue Steuer geschaffen, sondern es wurden auch die Steuersätze für die bestehende Mineralölsteuer angehoben. Bei dieser handelt es sich ebenfalls um eine Verbrauchsteuer, die vom Verkäufer zu entrichten ist. Auch hier ergibt sich eine Doppelbelastung, da auf die Mineralölsteuer noch die Umsatzsteuer erhoben wird.

Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 41 Milliarden Euro stellt die Mineralölsteuer die für den Staat bedeutendste Verbrauchsteuer dar. Die Mineralölsteuer wird als fester Steuersatz je Liter erhoben (Benzin: 65,4 Cent, Diesel 47 Cent). Preissteigerungen an der Tankstelle ändern hieran nichts.

Schon vor Jahren war gesetzlich der Anstieg der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel zu Beginn 2003 - schon zum fünften Mal in Folge um 3,07 Cent je Liter - geregelt worden. Bei schwefelfreien Treibstoff lag der Ausgangssteuersatz zwar etwas niedriger, doch die Erhöhung im Jahre 2003 betrug ebenfalls 3,07 Cent je Liter. Die gleiche Erhöhung wurde bei verbleitem Benzin vorgenommen. Addiert man noch die Mehrwertsteuer von 16 Prozent hinzu, sind somit 3,56 Cent pro Liter mehr zu berappen.

Hinweis: Nach § 20 Absatz 1 Mineralölsteuergesetz sind Kraftstoffe, die eine Privatperson für ihren Bedarf in einem anderen EU-Mitgliedstaat im freien Verkehr erwirbt und selbst nach Deutschland befördert, nur dann steuerfrei, wenn sie im Hauptbehälter des Fahrzeugs oder dem Reservebehälter befördert werden. Eine ansonsten erfolgte Beförderung von Mineralöl ist atypisch und somit steuerpflichtig. Eine solche atypische Beförderung ist gegeben, wenn von Privatpersonen mehr als 20 Liter Benzin in einem Reservebehälter befördert werden (Urteil des Finanzgerichts München vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 14 K 3282/05).

  • Steuererhöhung für Heizöl:
    Die Steuer auf leichtes Heizöl beträgt derzeit 61,35 Euro je 1 000 Liter.
  • Verbilligung des Agrardiesels:
    Verbilligten Dieselkraftstoff sollen weiterhin Land- und Forstwirte tanken können. Ab Januar 2001 wurde daher ein gesenkter Steuersatz durch eine Vergütung von 0,30 DM jeLiter Dieselkraftstoff herbeigeführt. Nachdem sich der Vergütungsbetrag im Januar 2002 auf 0,1841 Euro (0,36007 DM) erhöht hatte, wird nunmehr seit Beginn des Jahres 2003 eine Vergütung von 0,21480 Euro je Liter gezahlt.
  • Steuerbefreiung von Biokraftstoffen:
    Am 6. Juni 2002 hat der Bundesrat eine befristete Steuerbefreiung für alle biogenen Kraftstoffe beschlossen. Damit sind seit dem 1.Januar 2003 bis Ende 2008 alle Kraftstoffe aus Biomassen von der Mineralölsteuer befreit.
  • Steuer auf Erdgas:
    Mit Beginn des Jahres 2003 wurde auch die Steuer auf Erdgas angehoben, und zwar auf derzeit 0,55 Cent je Kilowattstunde (kWh) - zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Erhöhung wurde damit begründet, dass die Erdgassteuer an die Mineralölsteuer auf Heizöl angeglichen werden soll. Vor gar nicht allzu langer Zeit hat man die Bürger noch mit dem günstigeren Steuersatz gelockt, auf umweltfreundliches Erdgas umzusteigen. Jetzt haben die Verbraucher dafür faktisch die Strafe erhalten.
  • Erdgas in Fahrzeugen:
    Wird Erdgas als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet, gilt seit dem 1. Januar 2003 ein ermäßigter Steuersatz von 12,40 Euro je Megawattstunde. Die Höhe der Steuer soll bis zum Ende des Jahres 2020 unverändert bleiben.
  • Erhöhung der Steuer für Flüssiggas:
    Die Steuer auf zum Heizen verwendetes Flüssiggas beträgt derzeit 60,60 Euro je 1.000 Kilogramm. Immerhin sollen noch rund 300.000 Haushalte auf diese Weise heizen.

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