MineralölsteuerIm Rahmen der Ökosteuer wurde nicht nur eine neue Steuer geschaffen, sondern es wurden auch die Steuersätze für die bestehende Mineralölsteuer angehoben. Bei dieser handelt es sich ebenfalls um eine Verbrauchsteuer, die vom Verkäufer zu entrichten ist. Auch hier ergibt sich eine Doppelbelastung, da auf die Mineralölsteuer noch die Umsatzsteuer erhoben wird. Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 41 Milliarden Euro stellt die Mineralölsteuer die für den Staat bedeutendste Verbrauchsteuer dar. Die Mineralölsteuer wird als fester Steuersatz je Liter erhoben (Benzin: 65,4 Cent, Diesel 47 Cent). Preissteigerungen an der Tankstelle ändern hieran nichts. Schon vor Jahren war gesetzlich der Anstieg der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel zu Beginn 2003 - schon zum fünften Mal in Folge um 3,07 Cent je Liter - geregelt worden. Bei schwefelfreien Treibstoff lag der Ausgangssteuersatz zwar etwas niedriger, doch die Erhöhung im Jahre 2003 betrug ebenfalls 3,07 Cent je Liter. Die gleiche Erhöhung wurde bei verbleitem Benzin vorgenommen. Addiert man noch die Mehrwertsteuer von 16 Prozent hinzu, sind somit 3,56 Cent pro Liter mehr zu berappen. Hinweis: Nach § 20 Absatz 1 Mineralölsteuergesetz sind Kraftstoffe, die eine Privatperson für ihren Bedarf in einem anderen EU-Mitgliedstaat im freien Verkehr erwirbt und selbst nach Deutschland befördert, nur dann steuerfrei, wenn sie im Hauptbehälter des Fahrzeugs oder dem Reservebehälter befördert werden. Eine ansonsten erfolgte Beförderung von Mineralöl ist atypisch und somit steuerpflichtig. Eine solche atypische Beförderung ist gegeben, wenn von Privatpersonen mehr als 20 Liter Benzin in einem Reservebehälter befördert werden (Urteil des Finanzgerichts München vom 15.03.2007, Aktenzeichen: 14 K 3282/05).
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