Telefonkostenzuschuss

Wer gelegentlich beruflich von zu Hause oder mit seinem Mobiltelefon telefoniert, sollte sich die Kosten von seinem Arbeitgeber erstatten lassen. Zeichnen Sie dazu alle eingehenden Gespräche auf, und Sie erhalten die Auslagen von Ihrem Arbeitgeber zurück. Die anfallenden Kosten muss man über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten nachweisen. Wem das Buch führen wegen ein paar Telefonaten zu mühselig ist, der kann auf praktische Pauschalen zurückgreifen. So viel können Sie steuer- und abgabenfrei von Ihrem Chef erhalten.

Ohne Einzelnachweis kann der Arbeitgeber bis zu 20 Prozent Ihrer Telefonrechnung (höchstens 20 Euro monatlich) steuerfrei erstatten. Anstatt die Telefonrechnung für alle Monate des Jahres mit unterschiedlichen Beträgen anzusetzen, können Sie auch aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten einen Durchschnittsbetrag bilden und diesen für das ganze Jahr zugrunde legen.

Steuertipp:
Falls Sie Ihre beruflichen Gespräche für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweisen, gilt Folgendes: Die Summe der beruflichen Verbindungsentgelte für diese drei Monate setzen Sie ins Verhältnis zur Gesamtsumme der Verbindungsentgelte. Den so ermittelten beruflichen Anteil kann der Arbeitgeber so lange steuerfrei erstatten, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern, etwa bei veränderter Berufstätigkeit.

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