Zwingende Lohnbestandteile

Bei einigen Arbeitgeberzuschüssen darf nicht einfach das Gehalt in eine abgabenfreie Zulage verwandelt werden.
Dazu zählen:

  • Fahrtkostenzuschüsse,
  • Kindergartenzuschuss und
  • Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit.

Diese Gehalts-Extras können nur bei Neueinstellung oder im Rahmen einer außerordentlichen Lohnerhöhung vereinbart werden.

Für alle anderen Zuschläge darf auch regulärer Lohn umgewandelt werden.

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