Aushilfen, Ferienjobber und Studenten

Einleitung

Viele Schüler und Studenten arbeiten nebenher - ganztags in den Ferien, halbtags neben der Ausbildung oder am Wochenende - um Taschengeld oder Kontostand aufbessern.
Wie viel vom vereinbarten Gehalt wirklich netto ausbezahlt wird, hängt entscheidend davon ab, welche Ansprüche Sozialversicherungsträger und Finanzamt an die ausgeübte Tätigkeit anmelden.

Dabei stellen sich immer wieder dieselben Fragen:

  • Muss ich unbedingt auf Lohnsteuerkarte arbeiten?
  • Wann und wie bekomme ich meine Lohnsteuer zurück?
  • Wie viele Stunden darf ich arbeiten und wie viel verdienen, ohne Sozialbeiträge zahlen zu müssen?
  • Werden auch Abgaben bei einer Mithilfe im elterlichen Betrieb fällig?
  • Bin ich als Auszubildender weiter in der Krankenversicherung der Eltern mitversichert?
  • Ab welchem Einkommen sind eigene Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen?
  • Wann ist das Kindergeld der Eltern aufgrund zu hoher Einnahmen gefärdet?

Diese und weiterführende Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet. Der Ratgeber gibt einen Überblick, wann und in welcher Höhe Einkünfte aus Aushilfstätigkeiten steuer- und sozialversicherungsfrei vereinnahmt werden können.

Vorwärts >>