Der Steuerbescheid
Einführung
Die Abgabe der Steuererklärung ist nur der erste Schritt, dem der zweite Schritt folgen muss: die Prüfung und Kontrolle des anschließenden Steuerbescheides. Dieser Verwaltungsakt des Finanzamts erweckt aufgrund der sauberen Abfassung mittels Computerausdruck den Eindruck, er sei korrekt. Ist er aber längst nicht immer. Etwa jeder dritte Steuerbescheid ist fehlerhaft! Wer seinen Steuerbescheid einfach ungeprüft ablegt, verschenkt daher bares Geld.
Zahlendreher, selbst vergessene oder vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten und vor allem unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse und falsch angewendete Vorschriften sollten stets Anlass für einen Einspruch sein. 2008 legten die Bundesbürger rund 5,3 Millionen Einsprüche ein. In dieser beachtlichen Zahl waren noch nicht einmal die Rechtsbehelfe gegen die verfassungswidrige Kürzung der Pendlerpauschale enthalten. Dabei ist der Erfolg fast schon vorprogrammiert, denn von den entschiedenen Einsprüchen geht knapp die Hälfte zu Gunsten der Steuerzahler aus. In den übrigen Fällen gibt es oft immerhin noch einen Teilerfolg, nur rund 24 Prozent der Einsprüche werden komplett abgelehnt.
Und auch dies muss noch nicht das Ende bedeuten. So werden pro Jahr gegen die Einspruchsentscheidungen der Finanzämter rund 70.000 Klagen beim Finanzgericht erhoben. Davon führen 44 Prozent der Klagen zu einem Erfolg für die Steuerzahler. Wenden sich die Bürger in letzter Instanz an den Bundesfinanzhof, gab es hier im Jahr 2009 auch noch mal in 44 Prozent der Revisionsfälle eine für sie positive Entscheidung.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie einen Steuerbescheid nicht unkritisch hinnehmen. Ferner müssen Sie wissen, wie Sie gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid vorgehen können. Etwa dann, wenn Angaben vergessen oder geltend gemachte Werbungskosten gestrichen worden sind.
Einzelheiten können Sie diesem Beitrag entnehmen, der Ihnen als erste Orientierung dienen soll.
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