Klage

Die Finanzgerichte in Deutschland sind zuständig für Streitigkeiten zwischen Steuerzahlern und dem Finanzamt. Für die Zulässigkeit einer Klage beim Finanzgericht sind einige Verfahrensvorschriften zu beachten. So ist beispielsweise die Durchführung eines Vorverfahrens per Einspruch Bedingung. Im Klartext: Sie müssen zunächst Einspruch einlegen und können erst nach der negativen Entscheidung durch das Finanzamt Klage erheben.

Wenn der Einspruch zu keinem Erfolg geführt hat, kann binnen eines Monats nach Zugang des entsprechenden Bescheides eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht eingereicht werden. Nähere Informationen zum zuständigen Finanzgericht enthält die Einspruchsentscheidung.

Der Klageschrift sollten Sie eine Kopie des strittigen Steuerbescheides sowie der Einspruchsentscheidung beifügen. Beklagter ist das Finanzamt. Für die Zulässigkeit der Klage ist nicht erforderlich, dass sie auch begründet ist und ein bestimmter Klageantrag gestellt wird. Dies kann später nachgeholt oder ergänzt werden. Sie können sich im Klageverfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen ñ etwa durch Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer.

Hinweis:
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie spätestens jetzt, ob das Kostenrisiko für eine Klage vor dem Finanzgericht gedeckt ist. Fragen Sie beim zuständigen Bearbeiter Ihrer Versicherungsgesellschaft nach und lassen Sie sich schriftlich eine Deckungszusage geben. Es kommt auf den genauen Sachverhalt an.

Ansonsten gilt: Das Finanzgericht verlangt einen Gerichtskostenvorschuss. Dieser wird zunächst nach dem Mindeststreitwert von 1.000 Euro bemessen. Daher fallen in einem Klageverfahren, das durch Urteil entschieden wird, Gerichtsgebühren in Höhe von mindestens 220 Euro an, selbst wenn nur 100 Euro Werbungskosten streitig sein sollten. Wichtig: Eine kostenfreie Klagerücknahme ist nicht möglich, lediglich eine Kostenreduzierung. 110 Euro sind aber mindestens fällig. Gewinnen Sie das Verfahren, erhalten Sie den Kostenvorschuss wieder zurück. Bei einem verlorenen Verfahren erfolgt nach dessen Beendigung eine endgültige Kostenfestsetzung unter Anrechnung des Gerichtskostenvorschusses.

Vor dem Finanzgericht können Sie selbst als Partei ohne Rechtsanwalt oder Steuerberater auftreten. Die Konsultierung eines Rechtsanwaltes oder eines Steuerberaters ist jedoch empfehlenswert, auch wenn dies mit einem zusätzlichen Kostenrisiko verbunden ist. Anders als in vielen anderen Gerichtsbarkeiten haben Sie hier nur eine Tatsacheninstanz, weil es gegen die Entscheidung des Finanzgerichtes nur die Revision vor dem Bundesfinanzhof gibt. Dort wird normalerweise der Sachverhalt keiner weiteren Prüfung unterzogen, sondern es wird nur geprüft, ob das Finanzgericht die maßgeblichen Rechtsnormen erkannt und zutreffend ausgelegt hat. Sie müssen also vor dem Finanzgericht alle relevanten Fakten vortragen.

Vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang, Sie müssen sich durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, einer Steuerberatungsgesellschaft oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Das bedeutet konkret, dass Sie spätestens dann, wenn ein Urteil in erster Instanz zu Ihren Ungunsten ergangen ist und eine Revision zugelassen wurde, eine solche Person mit der Prüfung der Erfolgsaussichten beauftragen müssen, damit diese noch rechtzeitig (innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils) prüfen kann, inwieweit eine Revision erfolgversprechend ist und diese dann gegebenenfalls einlegen kann. Die Revision muss zwei Monate ab Zustellung des Urteils begründet werden. Die Begründungsfrist kann in Ausnahmefällen verlängert werden, die Frist zur Einlegung der Revision allerdings nicht.

Wurde eine Revision nicht zugelassen, kann man mit einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde versuchen, diese zu erreichen. Auch hier besteht wieder ein Kostenrisiko.

Wie läuft das Klageverfahren nun ab? Das Gericht stellt Ihre Klageschrift dem Finanzamt mit Bitte um Stellungnahme zu. Diese Schreiben erhalten Sie dann mit der Bitte um Antwort auf den Tisch. Zusätzlich übersendet das Finanzamt dem Gericht die betreffenden Akten, die Sie nun einsehen können. Bei diesem Ping-Pong-Spiel werden die Finanzrichter erst einmal nicht selber aktiv.

Sind alle Akten und Stellungnahmen ausgetauscht, erforscht das Gericht den Sachverhalt und fordert weitere Unterlagen oder auch Zeugen an. Steht Ihr Fall zur Entscheidung an, wird grundsätzlich eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Erscheint ein Part ohne Grund nicht zu diesem Termin, kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Die mündliche Verhandlung wird zumeist mit dem Beschluss beendet, dass die Entscheidung des Gerichts entweder im Anschluss an die Beratung verkündet oder den Beteiligten zugestellt wird.

Die Klage erledigt sich, wenn das Finanzamt Ihren Wünschen nun doch noch entspricht und den Steuerbescheid ändert. Natürlich können Sie die Klage auch zurücknehmen. Ansonsten wird das Verfahren per Urteil beendet. Hierbei wird auch über die Kosten entschieden. Wird die Klage abgewiesen, haben Sie als der Kläger die Kosten zu tragen. Hat die Klage Erfolg, trägt das Finanzamt die Aufwendungen.

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