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Fehlerhafter Steuerbescheid
Sobald Sie den Steuerbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen so bald wie möglich auf Fehler durchsuchen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Fristen versäumt werden. Denn auch fehlerhafte Bescheide werden in der Regel nach einem Monat, nachdem Sie ihn mit der Post erhalten haben, bestandskräftig. Normalerweise kann man nach dem Ablauf dieser Frist nicht mehr verlangen, dass das Finanzamt den Bescheid ändert. Dies kann nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen erfolgen.
Der Steuerbescheid ist auf jeden Fall dann fehlerhaft, wenn die von Ihnen geltend gemachten Aufwendungen (beispielsweise einzelne Werbungskosten oder Sonderausgaben) nicht im Steuerbescheid aufgeführt sind und das Finanzamt nicht erläutert, weshalb die jeweilige Aufwendung nicht berücksichtigt worden ist. Bei Abweichungen ist das Finanzamt von Gesetzes wegen zu einer nachvollziehbaren Begründung verpflichtet.
Steuertipp:
Am besten legen Sie eine Kopie Ihrer Einkommensteuererklärung neben den Bescheid und prüfen, ob jede geltend gemachte Position im Steuerbescheid berücksichtigt worden ist. Sofern Sie die Erklärung über ELSTER elektronisch einreichen, ist der Abgleich einfacher. Denn das Programm vom Finanzamt berechnet die Steuerschuld aufgrund Ihrer Angaben. Weicht der Steuerbescheid davon nach oben ab, ist Korrekturbedarf angesagt.
Aber auch dann, wenn das Finanzamt eine Abweichung erläutert hat, kann der Bescheid fehlerhaft sein.
Zur Prüfung gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
- Informieren Sie sich anhand eines allgemeinen steuerrechtlichen Ratgebers über den Sachverhalt und überlegen Sie, ob Ihnen die Begründung des Finanzamtes plausibel erscheint. Sollten Sie unsicher sein, legen Sie lieber Einspruch ein, denn das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen die Begründung als unzureichend erscheint, denn diese muss in nachvollziehbarer Weise geschrieben werden.
- Achten Sie insbesondere darauf, ob die Begründung auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes, des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs oder eines Finanzgerichtes gestützt wird. Besonders im letztgenannten Fall sollten Sie verlangen, dass Ihnen die genaue Fundstelle angegeben wird. Achten Sie beim Durchlesen der Entscheidung darauf, ob das Urteil wirklich einen gleich gelagerten Fall betrifft. Dazu lesen Sie besonders sorgfältig den so genannten Tatbestand des Urteils durch, in dem der Sachverhalt dargestellt ist.
- Besorgen Sie sich diese Unterlagen oder den Rat am besten, ehe Sie Ihren Einspruch begründen. Darüber hinaus können Sie auch beim Finanzamt anrufen und sich vom Bearbeiter erklären lassen, weshalb er eine bestimmte Position nicht anerkannt hat. Zu einer solchen Auskunft ist er verpflichtet.
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