UntätigkeitseinspruchEinen Untätigkeitseinspruch können Sie einlegen, wenn Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben und das Finanzamt Ihnen länger als sechs Monate keinen Steuerbescheid zukommen lässt. Einen Untätigkeitseinspruch werden Sie gleichwohl nur selten einlegen können. Das Finanzamt darf sich nämlich darauf berufen, dass es aus sachlichen Gründen noch keinen Steuerbescheid erlassen konnte (etwa weil es noch Unterlagen benötigt oder wegen Arbeitsüberlastung).
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