Dienstaufsichtsbeschwerde und GegenvorstellungNeben Einspruch, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Untätigkeitseinspruch besteht die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Gegenvorstellung. Für die Einlegung gibt es keine Frist. Der Nachteil liegt allerdings darin, dass Ihnen keine Klagemöglichkeit eröffnet wird. Sie haben nicht einmal einen Anspruch darauf, dass das Finanzamt prüft, ob es die ergangene Entscheidung ändert. Wenn Sie die Änderung eines Steuerbescheides wünschen, müssen Sie jedoch immer einen Einspruch einlegen. Ausnahme: Es greift eine andere Änderungsvorschrift (z. B. der Bescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung).
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