BundesschatzbriefeBei vielen deutschen Sparern sind Bundesschatzbriefe eine der beliebtesten Anlageformen. Sie bieten zwar keine besonders hohen Zinsen, dafür aber eine gute Bonität des Schuldners sowie eine kostenfreie Verwaltung. Die im Sprachgebrauch Bundesschätzchen genannten Papiere dürfen nur von natürlichen Personen und gemeinnützigen Einrichtungen aus dem Inland erworben werden. Anders als Bundesanleihen werden die Schätzchen nicht an der Börse gehandelt, sind aber über jede Bank zu ordern. Sie können bereits nach Ablauf einer einjährigen Sperrfrist mit einem monatlichen Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Person jederzeit zurückgegeben werden; Ehepaare verschaffen sich hiermit pro Monat eine Liquiditätsreserve von bis zu 10.000 Euro. Die Rückgabe erfolgt dann zum Nennwert zuzüglich bis dahin aufgelaufener Zinsen, Kursschwankungen ergeben sich somit nicht. Der Zinssatz steigt mit fortschreitender Laufzeit kontinuierlich an, so dass im letzten Anlagejahr die höchsten Zinsen gezahlt werden. Aus diesem Grund ist die Quote der vorzeitigen Rückgabe äußerst gering. Die lohnt immer dann, wenn sich der Umtausch in höherverzinsliche Schatzbriefe auszahlt, der Marktzins also allgemein angestiegen ist. Allerdings beginnt durch die Wiederanlage eine neue einjährige Sperrfrist zu laufen. Bundesschatzbriefe werden in zwei Formen ausgegeben.
Welcher Typ ist nun günstiger? Bei Typ A wird jährlich versteuert, abzüglich Zinsabschlag verbleibt weniger Kapital zur Wiederanlage. Bei Typ B erfolgt die Zinsansammlung zunächst abgabenfrei, zusätzlich wird der Zinseszinseffekt genutzt. Bei Fälligkeit oder vorzeitiger Rückzahlung ist dann aber der höhere Gesamtertrag auf einen Schlag zu versteuern. Dies kann zu einem Überschreiten des Sparerfreibetrags pro Person führen, der möglicherweise bei laufender Auszahlung jedes Jahr unterschritten wird. Die geplante Absenkung des Sparerfreibetrags sollten Sie jedoch in die Betrachtung mit einbeziehen. Die Bundesschatzbriefe werden wie alle anderen Wertpapiere im Depot einer Bank oder Sparkasse verwahrt. Dass hierbei Gebühren und Spesen berechnet werden, ist selbstverständlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Papiere gebührenfrei bei Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg verwalten zu lassen. Voraussetzung hierfür ist die Eröffnung eines Schuldbuchkontos, wobei die Einrichtung und die anschließenden Käufe und Rückgaben ebenfalls kostenlos erfolgen. Das Formular gibt es im Internet (www.bundeswertpapiere.com). Bundesschatzbriefe stellen für Privatanleger ein hervorragendes Produkt dar, um konservativ und kostengünstig zu sparen. Durch die vorzeitige Kündigungsmöglichkeit sind die Schätze auch flexibel und ein gutes Mittel gegen Zins- und Kursrisiken. Üppige Renditen oder steuerliche Vorteile sind allerdings nicht zu erwarten, bei herkömmlichen Festverzinslichen allerdings zumeist auch nicht. Anlage-Tipp: Liegt nun die Fälligkeit der neu georderten Wertpapiere erst nach Silvester 2008, kommt ein neuer lukrativer Aspekt hinzu. Denn die spätere Auszahlung fällt dann in einen Zeitraum, in dem bereits die Abgeltungsteuer und damit ein völlig neues System gilt. Damit werden die bis dahin aufgelaufenen Zinsen unabhängig von der Höhe nur mit 25 Prozent versteuert und belasten auch nicht mehr die Progression für das übrige Einkommen des Sparers. Diese günstige Regelung kann eine Minderung des Steuersatzes von bis zu 20 Prozent bringen. Sie gilt sogar bereits dann, wenn der Anleger die Papiere schon jahrelang im Besitz hatte und die Einlösung beispielsweise am 2.1.2009 erfolgt. Dann wird der gesamte Ertrag von der Abgeltungsteuer erfasst, zwei Tage vorher gilt noch die individuelle Progression. Für Zinseinnahmen gibt es im Gegensatz zu Kursgewinnen keine Übergangsregel hin zum neuen Steuersystem.
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