Neuemission von Anleihen

Zinsen aus Anleihen sind unter günstigen Voraussetzungen steuerfrei. Dazu muss man wissen, dass Anleihen nicht immer zu 100 Prozent herausgegeben werden, sondern oft unter diesem Prozentsatz. Zwar sind nur die Zinszahlungen steuerpflichtig. Und auch das Disagio, der Abschlag vom Nennwert, zählt laut Bundesfinanzministerium nicht zu den steuerfreien Kursgewinnen.

Es bleibt aber aus Vereinfachungsgründen steuerfrei, wenn folgende Prozentsätze des Nennwerts nicht überschritten werden:

Laufzeit unter 2 Jahren: 1 % Disagio
Laufzeit von 2 bis unter 4 Jahren: 2 % Disagio
Laufzeit von 4 bis unter 6 Jahren: 3 % Disagio
Laufzeit von 6 bis unter 8 Jahren: 4 % Disagio
Laufzeit von 8 bis unter 10 Jahren: 5 % Disagio
Laufzeit von 10 Jahren und mehr: 6 % Disagio

Liegt das Disagio über den vorgenannten Sätzen, wird dieses im Zeitpunkt der Einlösung versteuert. Dann handelt es sich um eine so genannte Disagio-Anleihe, die nach den Regeln für Finanzinnovationen zu versteuern ist.

Wer Anleihen mit Disagio innerhalb der Grenzwerte bis Ende 2008 kauft, erhält je nach Laufzeit der Anleihe eine Steuerersparnis, da eine Rückgabe am Ende der Laufzeit zu 100 Prozent erfolgt und er somit das Disagio steuerfrei einstreicht.

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