Ab 2009: Abgeltungsteuer
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 beinhaltete bereits konkret alle
Pläne zur Abgeltungsteuer, die ab Neujahr 2009 mit pauschal 25 Prozent
plus Solidaritätszuschlag an den Start gehen wird. Erste Korrekturen gab
es bereits durch das Jahressteuergesetz 2008, weitere Maßnahmen
kommen über des Jahressteuergesetz 2009, das kurz vor Silvester 2008
in Kraft treten wird.
Die Abgeltungsteuer bringt völlig neue Steuerregeln für die Geldanlage,
da es gleichzeitig zu einem Wegfall der Spekulationsfrist kommt, sodass
Verkaufsgewinne generell steuerpflichtig werden. Immerhin müssen Anleger
ihre Aktien oder Fonds Ende 2008 nicht fluchtartig aus dem Depot werfen,
um die Spekulationsfrist zu retten. Denn vor 2009 erworbene Wertpapiere
können weiterhin nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden, insoweit
gibt es mit Ausnahme von Zertifikaten einen Bestandsschutz.
Durch dieses bereits in Kraft getretene Gesetz wird es künftig für Anleihen
attraktiver, bei Aktien deutlich ungünstiger und Zertifikate bleiben erstmalig
nicht steuerfrei. Im Rahmen der Abgeltung wird die Steuer auf Zinsen,
Dividenden und Kursgewinne mit einem festen Satz von 25 Prozent erhoben.
Das bedeutet für Anleger mit hohem Einkommen eine deutliche Verbesserung.
Der Steuerabzug wird direkt von der Bank vorgenommen. In der Steuererklärung
tauchen diese Kapitalerträge dann nicht mehr auf. Liegen Sparer mit ihrer
individuellen Progression unter den Pauschalsätzen, können sie die Einnahmen
wie bisher auf Antrag in der Steuererklärung angeben. Dann wird die Abgeltungsteuer
wie heute der Zinsabschlag angerechnet.
Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag bleiben und werden zum
neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Person zusammen gefasst. Bis
zu dieser Höhe wird keine Abgeltungsteuer einbehalten. Ändern
wird sich hingegen der Umgang mit Börsenverlusten, sie mindern mit
Ausnahme eines Aktienminus künftig sogar Zinseinnahmen. Da auch noch
die Spekulationsfrist entfällt, zählen rote Zahlen unabhängig
von der Haltefrist. Insoweit fallen dann keine Abgaben an. Vor Einführung
der Abgeltungsteuer aufgelaufenen Altverluste gehen auch nicht verloren,
sie dürfen noch bis 2013 mindernd berücksichtigt werden.
Lediglich inländische Geldhäuser können zum Einbehalt verpflichtet werden,
Auslandsbanken bleiben wie schon beim Zinsabschlag außen vor. Kapitaleinnahmen
und Börsengeschäfte von jenseits der Grenze sind daher weiterhin zu deklarieren.
Hier wirkt sich die Abgeltungsteuer ebenfalls aus, das Finanzamt besteuert
sie dann pauschal mit 25 Prozent nach. Da Kapitaleinnahmen und Börsengewinne
nur noch der separaten Abgeltungsteuer unterliegen, fehlen sie künftig
im Steuerbescheid, sofern Anleger keinen Ansatz wünschen. Das ergibt insgesamt
geringere Gesamteinkünfte, was zu einer Minderung der Progression für
Löhne, Mieten oder Gewinne führt.
Für Erträge aus Anleihen und Rentenfonds müssen Anleger mit hoher Progression
über die Abgeltungsteuer weniger zahlen, dafür erhöhen sich die Abgaben
bei Aktien und Zertifikaten. Das liegt vor allem am Wegfall der Spekulationsfrist
und dem gestrichenen Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktienverkäufen.
In schlechten Börsenzeiten profitieren Sparer allerdings über die bessere
Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten. Die können dann nicht nur entsprechende
Gewinne binnen Jahresfrist, sondern unabhängig von der Haltedauer auch
Zinserträge mindern.
Schlechter stehen künftig auch Investmentfonds da. Im Fonds realisierte
Kurserträge sind derzeit unabhängig von Haltefristen steuerfrei. Da dies
entfallen soll, werden insbesondere Aktienfonds für die langfristige Altersvorsorge
unattraktiver. Da die Spekulationsfrist für Grundstücke in diesem Zusammenhang
nicht gestrichen wird, können offene Immobilienfonds hingegen ihre Vorteile
ausspielen.
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Zuletzt geändert am 10.07.2009
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