Werbungskosten 2009

Unter der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer sind keine Kosten mehr absetzbar. Lediglich die Gebühren im Zusammenhang mit der Börsenorder werden noch akzeptiert. Das gilt für die nach 2008 für die private Geldanlage bezahlten Werbungskosten, sie sind grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig. Damit wird sich in jedem Fall der Umgang mit dem Finanzierungsaufwand für die Geldanlage ändern. Denn die steuerliche Berücksichtigung der Zinsen als Werbungskosten entfällt hier, sowohl beim Steuerabzug durch die Bank als auch über die Erklärung. Das gilt neben Schuldzinsen auch für Depot-, Beratungs- und Verwaltungsgebühren sowie die Aufwendungen für Fahrten zur Hauptversammlung oder zu einem Anlegerseminar. Alle diese Kosten sind laut gesetzlicher Vorgabe mit dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgegolten.

Doch wer 2008 noch schnell Aufwand vorziehen will, ist ebenfalls schlecht beraten. Bereits über das Jahressteuergesetz 2007 wurde eine neue Vorschrift eingefügt, wonach Kosten schon derzeit nicht abgezogen werden dürfen, wenn die Einnahmen erst unter einem anderen Steuersystem erfasst werden. Das bedeutet also für die Praxis, Kredite ab sofort eher für Immobilien oder die eigene Firma einzusetzen und Börsengeschäfte mit Eigenmitteln zu betreiben.

Allerdings wird der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage im Rahmen der Abgeltungsteuer nicht komplett gestrichen, es dürfen Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren auch 2009 weiter abgezogen werden. Das gilt auch für die im Rahmen von Terminmarktgeschäften angefallenen Gebühren. Selbst der Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds oder das Telefonat für den Börsenauftrag ist künftig weiterhin absetzbar.

Damit mindern diese Kosten steuerlich realisierte Gewinne und erhöhen angefallene Verluste. Das kann die der neuen Pauschalabgabe unterliegenden Kurserträge um bis zu zwei Prozent je Order senken, wenn die Bank für den Kauf und Verkauf je ein Prozent Gebühr in Rechnung stellt. Sofern sich die roten Zahlen dadurch erhöhen, kann das komplette Minus mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden und senkt somit insgesamt die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge.

Hinweis:Bei Finanzinnovationen wie etwa Zerobonds, Garantiezertifikaten oder Aktienanleihen sind derzeit bereits Gewinne unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig, der künftige Wegfall der Spekulationsfrist belastet diese Papiere also nicht zusätzlich. Dabei dürfen Gebühren aber nicht berücksichtigt werden. Das wird dann 2009 erstmals möglich sein, die 25 Prozent Abgeltungsteuer auf das Kursplus mindert sich also beim Verkauf dieser Titel nach Silvester 2008.

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