AuslandsanlagenFür die persönliche Geldanlage gibt es keine nationalen Grenzen, immer mehr Bundesbürger "gehen fremd". Dabei sollte immer der Grundsatz gelten: Lege das Geld dort an, wo es am sichersten ist, die geringste Inflationsrate vorliegt, das Geld den höchsten Ertrag abwirft und das beste Chance-Risiko-Verhältnis besteht. Vor dem Kauf von Anleihen oder Aktien jenseits der Grenze sollten Sparer vorab stets den heimischen Markt durchsuchen. Viele Auslandsaktien sowie Anleihen von renommierten Unternehmen werden auch an den deutschen Börsen gehandelt. Die Spesen sind hier deutlich günstiger, ohne dass Nachteile im Vergleich zum Direkterwerb im Ausland erkennbar sind. Das Finanzamt behandelt Erträge von jenseits der Grenze grundsätzlich wie vergleichbare inländische Papiere. Auch auf ausländische Anleihen wird Zinsabschlag erhoben, sofern sie in einem heimischen Depot aufbewahrt werden. Es kann jedoch auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat zu abweichenden Regelungen kommen. Bei Dividenden ist die Regelung für nahezu alle Länder durch Anrechnung oder Abzug der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer geregelt. Daher wird hier auch keine Kapitalertragsteuer fällig, selbst wenn eine Auslandsaktie im heimischen Depot liegt. Ab 2009 wird jedoch Abgeltungsteuer auf die Auslandsdividenden erhoben, dafür verrechnen die Banken sofort die Quellensteuer. Bei Zinsen liegt das Besteuerungsrecht nahezu einheitlich beim Wohnsitzstaat. Jenseits der Grenze wird auf die Zinsen von wenigen Ausnahmen abgesehen keine Quellensteuer erhoben. Liegen die Wertpapiere jedoch in einem Auslandsdepot, ist die seit Juli 2005 geltende EU-Zinsrichtlinie zu beachten. Hier melden 24 EU-Staaten sowie einige assoziierte Gebiete Zinserträge über die Grenze, Österreich, Belgien, Luxemburg sowie wichtige Drittländer halten eine Quellensteuer von derzeit 20 und ab Mitte 2011 dann 35 Prozent ein. Die kann auf die heimische Steuerschuld angerechnet werden.
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