Verkauf von Wertpapieren

Werden noch bis Silvester 2008 angeschaffte Wertpapiere später verkauft, bleibt der Gewinn steuerfrei:

Bei kürzerer Haltedauer gilt eine Steuerfreiheit, wenn:

  • der saldierte Gewinn aus allen Verkäufen im Jahr insgesamt unter der Freigrenze von 600 Euro bleibt
    oder
  • der Gewinn bei Aktien höchstens 1199,99 Euro beträgt - denn die steuerpflichtige Hälfte (599,98 Euro) davon liegt gerade noch unterhalb der Freigrenze von 600 Euro.
  • es sich nicht um Zertifikate handelt. Die werden beim Kauf ab dem 15.3.2007 mit Abgeltungsteuer ab Juli belegt und Garantiezertifikate sofort ab Neujahr 2009.

Steuertipp: Bedenken Sie, dass die Freigrenze kein Freibetrag ist. Wenn Sie diese Grenze mit beispielsweise 610 Euro Gewinn um zehn Euro überschreiten, müssen Sie nicht nur diese zehn Euro versteuern, sondern den gesamten Betrag. Und zwar mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Vor dem Jahresende sollten Sie daher überlegen, Verlustaktien zu verkaufen, um die oben genannte Grenze nicht zu überschreiten.

Wichtig: Beim Verkauf von Aktienfonds innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr müssen Sie weiterhin den vollen Gewinn versteuern. Fonds sind also beim Verkauf steuerlich gegenüber einer Direktanlage in Aktien benachteiligt. Hier gilt das Halbeinkünfteverfahren nur in Bezug auf die Dividenden. Allerdings bleiben dafür auch die innerhalb der Fonds realisierten Gewinne steuerfrei.

Hinweis: Die Freigrenze gibt es auch 2009 für Spekulationsgeschäfte. Da Börsengewinne dann aber als Kapitaleinnahmen unter die Abgeltungsteuer fallen, kann die Freigrenze kaum noch genutzt werden.

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