Bescheinigung der ErfolglosigkeitBleibt das Schlichtungsverfahren erfolglos, stellt der Schlichter darüber eine Bescheinigung aus. Die Bescheinigung wird auch ausgestellt, wenn das Schlichtungsgespräch nicht innerhalb von drei Monaten (nach Antragstellung und Einzahlung des Vorschusses) durchgeführt worden ist. Die Bescheinigung enthält die Bezeichnung der Beteiligten, eine Zusammenfassung des Streitgegenstands, gegebenenfalls die Gründe für die Ungeeignetheit des Verfahrens, den Streitwert und den Zeitpunkt der Beendigung des Schlichtungsverfahrens. Wurde Beratungshilfe gewährt, wird dies ebenfalls ins Zeugnis aufgenommen.
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