Verfahren ohne SchlichtungNeben den im vorherigen Abschnitt genannten Beschränkungen gibt es weitere
Ausnahmen.
Rechtstipp: Wer davon ausgeht, dass ein Schlichtungsversuch ohnehin keinen Erfolg haben wird, der kann die Pflicht, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, leicht umgehen, indem er einen Mahnbescheid beantragt. Nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid geht das Verfahren automatisch in das Klageverfahren über.
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