Zweck

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, die Gerichte zu entlasten, indem man einen neuen außergerichtlichen Weg zur Konfliktbeilegung sucht. Der Konsens als Alternative zum Streit. Das Schlichtungsverfahren bietet hier eine Möglichkeit zu tragfähigen Übereinkommen bei unterschiedlichen Interessen zu kommen.

Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten: Hier geht in den meisten Fällen nicht nur um eine Klärung eines einzelnen Streitfalles, sondern auch und nicht zuletzt darum, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen und leben wollen. Da, wo ein Streit die Fronten nur verhärtet, kann das Schlichtungsverfahren Mauern aufbrechen und konstruktive Lösungen finden.

Tauchen während des Schlichtungsverfahrens weitere Konfliktherde auf, die auch zur Eskalation beigetragen haben, derentwegen nun gestritten wird, kann der Schlichter auch diesen Konfliktstoff einer einheitlichen Lösung zu führen und mitentscheiden, auch wenn dadurch die Streitwertgrenze von 600 Euro überschritten wird.

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