Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich
einen Richter zu bemühen, ist im deutschen Recht seit langem verankert.
Bereits 1827 wurden in Preußen erste Schiedsämter eingeführt.
Niemand ist verpflichtet, seinen zivilrechtlichen Streitigkeiten vor
Gericht auszutragen, zumal eine außergerichtliche Lösung oft billiger
und schneller zu erlangen ist. Der vorliegende Ratgeber informiert über
die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch Inanspruchnahme
Dritter. Dabei werden auch Vor- und Nachteile aufgezeigt.