Neu: MediationImmer häufiger wird auch in Deutschland die Möglichkeit angeboten und genutzt, eine außergerichtliche Einigung in einem Konflikt durch Mediation herbeizuführen. Dabei wird ein neutraler Dritter (der Mediator) zur Vermittlung zwischen den streitenden Parteien eingeschaltet, ohne dass diesem eine eigene Entscheidungsbefugnis zusteht. Anders als im Schiedsverfahren steht bei der Mediation die Verhandlung der Parteien, das Reden im Vordergrund. Der Mediator soll die Verhandlungen nur leiten und versachlichen, aber keine eigenen Lösungsvorschläge unterbreiten. Der Vorteil der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren und Schlichtungsstellen ist, dass es in erster Linie nicht um den rechtlichen Aspekt geht. In vielen Fällen ist ein gerichtlich ausgetragener Streit nur vordergründiger Konflikt, eigentliche Ursache sind dahinter stehende zwischenmenschliche Differenzen. Hier setzt die Mediation an - und kann im Einzelfall dauerhafte Lösungen herbeiführen, von der alle Parteien profitieren. In verschiedenen Bundesländern laufen Modellversuche mit dem Ziel, die Mediation sowohl außergerichtlich als auch innerhalb gerichtlicher Verfahren stärker in die Streitbeilegung einzubinden. Vor allem im Ehe- und Familienrecht hat sich Mediation bereits als durchaus viel versprechende Möglichkeit der Konfliktlösung erwiesen. Auch an einigen Verwaltungsgerichten wird bereits Mediation alternativ zum Gerichtsverfahren angeboten. Für die Mediation gibt es bisher allerdings keine einheitlichen
rechtlichen Vorgaben und Ausbildungsstandards. Eine staatlich anerkannte
Prüfung ist derzeit in Deutschland nicht möglich. Anerkannte Verbände
bieten aber Ausbildungen zum "anerkannten Mediator", die europäischen
Richtlinien entsprechen und damit ein sicheres Qualitätsmerkmal für Hilfesuchende
bieten.
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