AntragFür eine zivilrechtliche Schlichtung ist - soweit es sich nicht um ein obligatorisches Schlichtungsverfahren handelt (siehe vorheriger Abschnitt) - ein gemeinsamer Antrag beider Parteien erforderlich, da eine Konfliktlösung nur möglich ist, wenn beide Parteien das wollen, also ein gemeinsames Ziel haben. Bei Scheitern des Schlichtungsversuchs kann später immer noch ein Gericht angerufen werden. Der Antrag ist bei dem jeweiligen Schiedsamt zu stellen. Rechtstipp: In dem Antrag auf Schlichtung sollte der streitige Sachverhalt kurz geschildert und das Schlichtungsbegehren formuliert werden.
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