KostenDie Verfahren vor den Schieds- und Schlichtungsstellen ist sehr kostengünstig. Im Allgemeinen fallen Gebühren zwischen 11 und 50 Euro an. Dazu können noch Auslagen (für Kopien) kommen. Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Bei den von den Verbänden getragenen Schlichtungsstellen ist das Verfahren sogar meist kostenlos, da die Träger die Kosten übernehmen. (Höhere) Kosten entstehen dann, wenn die Schiedsstelle mit Einverständnis der Parteien zum Schiedsgericht wird und dann eine verbindliche Kostenentscheidung treffen kann, die einer oder beiden Parteien die Kosten (auch Gutachterkosten) auferlegt. In der Regel ergeht aber die Entscheidung, dass jeder seine eigenen Kosten trägt. Rechtstipp: Für die außergerichtliche Streitbeilegung kann keine Prozesskostenhilfe, dafür aber bei entsprechender Bedürftigkeit Beratungshilfe beansprucht werden. Unter den entsprechenden Voraussetzungen erteilt das zuständige Amtsgericht einen Beratungshilfeschein, der dem Antrag an die Schlichtungsstelle beizufügen ist.
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