Verbraucherbeschwerden

Verbraucherbeschwerden werden von allen Industrie- und Handelskammern geschlichtet. Bei den meisten sind hierfür besondere Schlichtungsstellen für Verbraucherbeschwerden eingerichtet, die kostenlos in Anspruch genommen werden können.

Die Stellen sind in der Regel paritätisch besetzt, wobei meist ein unabhängiger Jurist den Vorsitz hat. Außer ihm gehören der Schlichtungsstelle ein Gewerbetreibender und ein Verbraucher an.

Bevor man ein solches Schlichtungsverfahren in Gang setzen kann, muss man sich zuvor erfolglos beim Unternehmen beschwert beziehungsweise versucht haben, die Sache klären zu lassen. Man darf allerdings noch nicht vor Gericht geklagt haben.

Die Beschwerden müssen bei den meisten Stellen schriftlich eingereicht werden.

Diese Schlichtungsstellen fällen keinen Schiedsspruch, sondern bemühen sich nur um eine gütliche Einigung. Dies bedeutet auch, dass aus den dabei getroffenen Vereinbarungen nicht vollstreckt werden kann.

Das Verfahren vor einer Schieds- oder Schlichtungsstelle ist bei einigen Branchen kostenlos, andere verlangen eine Gebühr.

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