Buchauszug

Neben dem Anspruch auf Abrechnung (siehe vorheriger Abschnitt) hat der Handelsvertreter gegenüber dem vertretenen Unternehmer einen Anspruch auf einen Buchauszug. Der Anspruch ergibt sich aus § 87c Absatz 3 des Handelsgesetzbuches (HGB) und umfasst alle Geschäfte, die provisionswirksam sind. Er geht noch weiter in die Einzelheiten als die Abrechnung und muss daher über alle Kundenbeziehungen des Unternehmers Auskunft geben.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Kundennummer
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Datum der Auftragserteilung
  • Inhalt und Umfang des Auftrags
  • Auftragsbestätigung
  • Lieferung oder Teillieferungen und deren Umfang
  • Rechnungen mit Datum und Rechnungsnummer
  • Zahlungen nach Höhe und Datum

Ein Buchauszug kann jederzeit verlangt werden, auch wenn der Abrechnungszeitraum längst verstrichen ist. Es darf jedoch keine Verjährung eingetreten sein.

Der Buchauszug ist in Form einer geordneten Zusammenstellung der geschuldeten Angaben zu erteilen. Anspruch auf eine bestimmte (hier: tabellarische) Darstellungsweise besteht nicht, (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2001, Aktenzeichen: VIII ZR 149/99).

Unverhältnismäßig hohe Kosten stehen dem Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs nicht entgegen. Ein Unternehmer, der mit Handelsvertretern arbeite, muss sich laut Bundesgerichtshof (BGH) schon von vornherein auf ein mögliches Buchauszugsverlangen einzustellen habe und demzufolge seine Buchführung so einrichten, dass er der Forderung des Handelsvertreters unschwer und mit möglichst geringerem eigenen Aufwand nachkommen könne. Hat er das versäumt, so geht ein durch die erforderliche umständliche Auswertung der Geschäftsbücher entstandener hoher Aufwand zu seinen Lasten (Urteil des BGH vom 21.03.2001, Aktenzeichen: VIII ZR 149/99).

Rechtstipp: Genügt ein Buchauszug dien genannten Anforderungen nicht, kann der Handelsvertreter Ergänzung des Buchauszugs oder Bucheinsicht (siehe nachfolgender Abschnitt) verlangen.

<< Zurück Inhaltsverzeichnis Vorwärts >>



Antwort zum Thema: "Handelsrecht " direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon)