Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Teil 2
Einleitung
Wer das erste Mal eine Abmahnung in den Händen hält, dürfte zunächst
erschreckt sein. Da wird von angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten gesprochen,
eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsaufforderung gesetzt
und mit hohen Kosten gedroht. Statt sofort die beigefügte Erklärung zu
unterschreiben, um den in Aussicht gestellten Kosten zu entkommen, sollte
der Empfänger eines solchen Schreibens zunächst einmal Ruhe bewahren.
Welche Tätigkeit, welches Verhalten wird genau angegriffen? Ist der Abmahnende
überhaupt ein Mitwettbewerber? Wann läuft die Frist aus? Diesen Fragen
sollte in Ruhe nachgegangen werden, bevor überlegt wird, wie man am besten
auf dieses Schreiben reagiert.
Der vorliegende Ratgeber "Wettbewerbsrechtliche Abmahnung" gibt in einem
zweiten Teil dem Empfänger einer Abmahnung einige Hilfestellungen für
diese Situation. Was der Abmahnende zu beachten hat, ergibt sich aus Teil 1.
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