Dem Urheber eines Werkes sind zahlreiche Rechte eingeräumt. Wer diese
verletzt, muss mit erheblichen Schadensersatzforderungen und empfindlichen
Strafen rechnen.
Nachdem der erste Teil des Ratgebers zum Thema Urheberrecht erklärt hat,
wann überhaupt ein Urheberrecht besteht und wie es ausgestaltet ist, wird
im vorliegenden zweiten Teil auf die Möglichkeiten des Urheberrechtsinhabers
eingegangen, seine Rechte zu übertragen und durchzusetzen.