Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften spielen bei der Wahrnehmung von Urheberrechten eine wichtige Rolle. Sie werten diejenigen Rechte kollektiv aus, deren Verwertung unübersehbar ist und deshalb von den Urhebern selbst nicht effektiv wahrgenommen werden können (so genannte kleine Rechte bzw. Zweitverwertungsrechte). Kleine Rechte sind etwa die Wiedergabe von Musik im Rundfunk, Gaststätten oder Diskotheken.

Die wichtigsten Verwertungsgesellschaften (VG) sind:

  • die GEMA (www.gema.de) für Komponisten, Textdichter und Musikverleger
  • die VG Wort für Wissenschaftler, Literaten und Übersetzer
  • die VG Bild-Kunst (www.bildkunst.de) für Designer, Fotografen und Bildagenturen
  • VG Musikedition Verwertungsgesellschaft Musikedition
  • VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
  • GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH
  • VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH
  • GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrung von Filmaufführungsrechten mbH
  • GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH

Die Verwertungsgesellschaften müssen jeden zu ihrem Tätigkeitsbereich gehörenden Urheber aufnehmen, sie unterliegen einem Wahrnehmungszwang gegenüber den betreffenden Urhebern, Rechtsnachfolgern oder Rechteinhabern, sowie einem Abschlusszwang zu angemessenen Bedingungen gegenüber den betreffenden Interessenten. Durch einen Beitritt zu den Verwertungsgesellschaften wird der Urheber auch an der Fotokopier- und Leerkassettenabgabe und ähnlichen Vergütungsansprüchen anteilig beteiligt.

Die Verwertungsgesellschaften verteilen auch die Pauschalabgaben auf Scanner und Computer an die Rechteinhaber. Durch eine Vergütungspauschale von 12 Euro, die beim Kauf eines Personal-Computers in Deutschland automatisch mit dem Kaufpreis zu entrichten sind, erwirbt der Käufer beispielsweise derer das Recht, im gesetzlichen Rahmen Text- und Bilddokumente - zum Beispiel aus dem Internet - für private Zwecke zu kopieren. Dieses Recht gilt für die gesamte Lebensdauer des Gerätes. Im August 2003 wurde vereinbart, dass auch beim Verkauf jedes DVD-Recorders ein bestimmter Betrag für die Urheberrechte mit erhoben wird. Diese Pauschalvergütung soll nach Planungen des Bundesjustizministeriums auf andere Geräte erweitert werden. Welche das sein werden, ist noch unklar. Jedenfalls sollen es nur solche Speichermedien sein, bei denen ein nennenswerter Umfang an Werknutzungen zu erwarten ist.

Ein Beitritt in die betreffende Verwertungsgesellschaft ist für jeden Urheber in der Regel nur vorteilhaft.

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