InsolvenzgrundEgal in welcher Stufe sich der Schuldner befindet, es muss in der Person des Schuldners ein Insolvenzgrund vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder sich für die nächste Zeit eine Zahlungsunfähigkeit abzeichnet (drohende Zahlungsunfähigkeit). Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine derzeit fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn zwar bei Fälligkeit der Forderung keine Mittel zur Bezahlung zur Verfügung stehen, dieser Zustand jedoch geändert werden kann, wie z.B. durch Aufnahme eines Kredites, Stundung oder für die nahe Zukunft (bis zu 1 Monat) mit einem Mittelzufluss zu rechnen ist, mit dem die Forderung beglichen werden kann. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner bestehende Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht wird erfüllen können.
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