Berufsspezifische Software


Bei berufsspezifischer Software steht außer Frage, dass der PC beruflich verwendet wird. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein firmeneigenes Programm zur Bearbeitung von Aufträgen oder ein spezielles Zeichenprogramm handeln. Die Kosten für die berufliche Software können auch dann in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Computer nur teilweise als Werbungskosten anerkannt wird.

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