Steuerfreie Einnahmen

Um feststellen zu können, ob die Gelder und/oder Leistungen bei dem Begünstigten steuerfrei vereinnahmt werden können oder einer Besteuerung unterliegen, muss gefragt werden, wer die Zuwendungen erworben hat.

Bei der ertragsteuerlichen Betrachtung juristischer Personen ist zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Körperschaften zu unterscheiden:

  • Nicht gemeinnützige Körperschaften müssen die Sponsoringeinnahmen wie alle anderen Einnahmen normal versteuern.
  • Bei gemeinnützigen Körperschaften können die Sponsoringerträge dem steuerfreien oder dem steuerpflichtigen Bereich zuzurechnen sein.

Im steuerfreien Bereich wiederum können sie

  • zum ideellen Bereich oder
  • zur Vermögensverwaltung

gehören.

Über die beiden Möglichkeiten und die Zuordnung informieren die nachfolgenden beiden Abschnitte.

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