Steuerfreie EinnahmenUm feststellen zu können, ob die Gelder und/oder Leistungen bei dem Begünstigten steuerfrei vereinnahmt werden können oder einer Besteuerung unterliegen, muss gefragt werden, wer die Zuwendungen erworben hat. Bei der ertragsteuerlichen Betrachtung juristischer Personen ist zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Körperschaften zu unterscheiden:
Im steuerfreien Bereich wiederum können sie
gehören. Über die beiden Möglichkeiten und die Zuordnung informieren die nachfolgenden beiden Abschnitte.
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