Ideeller Bereich

Dem ideellen Bereich einer gemeinnützigen Organisation zuzuordnen sind Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren, Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln sowie Spenden, Schenkungen, Erbschaften und Vermächtnisse. Diese Einnahmen bleiben steuerfrei.

Stellt also die Sponsoringaufwendung eine Spende dar, so liegen beim Gesponserten Einnahmen vor, die dem ideellen Bereich zugeordnet werden. Diese Einnahmen bleiben für die gemeinnützige Einrichtung steuerfrei.

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