TelefonkostenBeruflich veranlasste Telefongespräche vom eigenen Telefon sind als Werbungskosten absetzbar. Der Arbeitnehmer kann seine tatsächlichen Kosten durch eine Auflistung der einzelnen beruflich veranlassten Gespräche glaubhaft machen. Steuertipp: Seit 2002 können Sie - ohne den beruflichen Anteil Ihrer Telekommunikationskh dosten umständlich nachweisen zu müssen - einen bestimmten Pauschalbetrag Ihrer monatlichen Telefonrechnung als Werbungskosten geltend machen. Und zwar 20 Prozent der Rechnung, höchstens 20 Euro. Voraussetzung für die Pauschalabrechnung ist, dass bei Ihnen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telefonkosten anfallen. Bei dieser Pauschalabrechnung können Sie eine Vereinfachungsregelung nutzen: Sie können aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten einen Durchschnittsbetrag bilden und diesen für das ganze Jahr zugrunde legen. In diesem Fall müssen Sie dem Finanzamt die Rechnungen nur für diese drei Monate vorlegen. Oftmals stellt die Redaktion aber auch das heimische Telefon oder ein Handy, wenn Journalisten einen Teil der Arbeit vom heimischen Büro aus erledigen. Grundsätzlich kann sich der Journalist die beruflichen Telefonate vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzen lassen. Neben der laufenden Belastung gilt dies auch für die Grund- und Anschlussgebühr sowie den Kaufpreis des Gerätes. Stellt der Chef kostenlos ein Telefon nebst Anlage ins heimische Büro, bleibt dieser Vorteil steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob oder wie häufig der Anschluss auch für private Telefonate genutzt wird. Gleiches gilt auch für das Autotelefon im Pkw des Arbeitnehmers, wenn der Wagen beruflich genutzt wird.
<< Zurück
|