Besteuerung der GmbH

Einleitung

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die neue Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) sind Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Neben der Haftungsbeschränkung ergeben sich bei der GmbH auch verschiedene steuerliche Vorteile, die - im Gegensatz zur Personengesellschaft - insbesondere in der Anerkennung schuldrechtlicher Verträge mit den Gesellschaftern liegen. Auch für bereits existierende Unternehmen kann es von Interesse sein, sich in die Rechtsform einer GmbH umzuwandeln.

Da Gewinne von Kapitalgesellschaften generell nur noch mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent besteuert werden und die Gründung schon mit einem Euro Startkapital möglich ist, gewinnt die Rechtsform der GmbH an Attraktivität. Allerdings gibt es seit 2009 auch Verschlechterungen auf Seiten des privaten GmbH-Gesellschafters durch die Einführung der Abgeltungsteuer, weil er die erhaltenen Gewinnausschüttungen in der Regel in voller Höhe versteuern muss.

Vorliegender Ratgeber geht auf wesentliche steuerliche Eckpunkte ein und behandelt dabei insbesondere die drei Unternehmensphasen: Gründung, laufende Geschäftstätigkeit und Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

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