Behinderte Kinder

Die Altersgrenze, bis zu der Freibeträge für Kinder oder Kindergeld für volljährige Kinder gewährt werden, wurde ab 2007 vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Kinder, die in 2006 das 25. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsjahrgang 1981), sind 2008 noch bis vor Vollendung des 27. Lebensjahres zu berücksichtigen. Kinder, die 2006 das 24. Lebensjahr vollendet haben (Geburtsjahrgang 1982), können 2008 bis vor Vollendung des 26. Lebensjahres berücksichtigt werden.

Über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus können behinderte Kinder nur berücksichtigt werden, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Die Neuregelung ist erstmals für Kinder anzuwenden, die 2007 wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Ist die Behinderung vor dem 1.1.2007 und in der Zeit zwischen Vollendung des 25. und 27. Lebensjahres eingetreten, gilt die bisherige Altersgrenze von 27 Jahren, bis zu der die Behinderung eingetreten sein muss.

<< Zurück Inhaltsverzeichnis Vorwärts >>