Erbschaftsteuerliche Behandlung von nicht gemeinnützigen Stiftungen

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Stiftung um eine Kapitalgesellschaft, die als juristische Person selbstständig der Steuer unterliegt. Dennoch ergeben sich einige Vorteile im Vergleich zur GmbH, da in vielen Fällen von einer privaten Vermögensverwaltung ausgegangen wird und Verkaufserlöse steuerfrei bleiben.

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