Pauschalsteuer auf SachzuwendungenSeit 2007 kann sich der Arbeitgeber gegenüber seiner Belegschaft äußerst spendabel zeigen, ohne dass der Fiskus die Hand bei den Mitarbeitern aufhält. Denn Sachzuwendungen müssen nicht mehr generell als geldwerter Vorteil mit dem üblichen Verkaufspreis über die Lohnsteuerkarte erfasst werden. Denn seit Neujahr 2007 kann der Chef die Steuer auf Sachzuwendungen generell selbst übernehmen und pauschal aus seiner Tasche versteuern. Ein neuer § 37b im Einkommensteuergesetz (EStG) bestimmt, dass die Zahlung des Arbeitgebers die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Empfänger abdeckt, sodass die Mitarbeiter die Zuwendungen steuerfrei genießen können. Dabei ist die Gestaltungsmöglichkeit sehr großzügig ausgestattet, denn diese Pauschallösung ist auf Zuwendungen bis zu 10.000 Euro pro Empfänger und Jahr erlaubt. Das reicht von teuren Geschenken zu Weihnachten, Geburtstag oder besonderen betrieblichen Anlässen bis hin zur Einladung in den VIP-Bereich bei Sport- oder Kulturveranstaltungen. Die Arbeitnehmer können diese Vorteile nach Silvester 2006 ohne Reue genießen und müssen anschließend kein böses Erwachen über die Lohnsteuerkarte befürchten. Alle Zuwendungen, die nicht in Barem bestehen, können über die neue Pauschalierungsmöglichkeit abgedeckt werden. So kann der Chef der Belegschaft einen Benzingutschein über monatlich 200 Liter Super zusätzlich zum Gehalt spendieren, ohne dass Lohnsteuer anfällt. Unter die neue Pauschalbesteuerung fallen generell alle Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer, die
Das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer ist einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendungen auszuüben. Ausführlich werden die Regelungen im Einführungserlass des BMF vom 29.4.2008 geregelt (, IV B 2 - S 2297-b/07/0001, BStBl 2008 I S. 566). Allerdings bietet der Fiskus diese Großzügigkeit nicht umsonst. Der Steuersatz auf diese Sachzuwendungen ist mit 30 Prozent üppig bemessen. Dafür wird die Arbeitnehmerschaft bei Laune gehalten und solche Extras kommen sie günstiger als die nächste voll steuerpflichtige Gehaltserhöhung. Immerhin kann die Firma die übernommene Pauschalsteuer für Sachzuwendungen an Mitarbeiter als Betriebsausgabe absetzen, ein weiteres Argument für die neue Gestaltungsmöglichkeit.
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