Umsatzsteuer Teil 1Grundzüge der gesetzlichen Regeln Einleitung Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, d.h. sie steht Bund, Ländern und Gemeinden zu unterschiedlichen Teilen zu und stellt mit rund 140 Mrd. Euro neben der Lohnsteuer die ertragsreichste Steuerquelle dar. Das 1967 eingeführte Mehrwertsteuersystem wird auch als "Nettoallphasensteuer mit Vorsteuerabzug" bezeichnet, da die Steuer auf jeder Wirtschaftsstufe (z.B. Produktion, Großhandel, Einzelhandel) erhoben wird und durch den Vorsteuerabzug im Ergebnis nur den Nettoumsatz erfasst. Wirtschaftlich belastet wird letztlich der private Endverbraucher. Dadurch wird die Umsatzsteuer zu einer indirekten Steuer, d.h. der Steuerschuldner (Unternehmer) und der wirtschaftliche Träger der Umsatzsteuer (Endverbraucher) sind unterschiedlich. Als allgemeine Verbrauchsteuer belastet die Umsatzsteuer erst den Endverbraucher endgültig. Das ist i. d. R. der Privatmann.
Bei den Unternehmern verbleibt somit grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Belastung, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das System hat folgende wesentlichen Merkmale:
- Steuerpflichtiger ist der Unternehmer. Über ihn wird die Umsatzbesteuerung abgewickelt, obwohl er selbst mit der Umsatzsteuer nur als durchlaufender Posten belastet ist.
- Der leistende Unternehmer schuldet dem Finanzamt für seine Umsätze entsprechend Umsatzsteuer. Er wälzt sie aber bereits mit gesondertem Ausweis in der Rechnung über die Leistung auf den Leistungsempfänger ab.
- Der Leistungsempfänger kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in seiner Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, sofern er ebenfalls Unternehmer ist. Somit verrechnet er die gezahlte mit der für seine Leistungen geschuldeten Umsatzsteuer.
- Durch den Vorsteuerabzug geht die Umsatzsteuer nicht als Preisfaktor in das Entgelt der eigenen Leistungen ein.
- Den staatlichen Haushalten verbleibt aus den jeweiligen Umsatzphasen ein Umsatzsteuer-Aufkommen erst in dem Augenblick, in dem ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Letztverbraucher die ihm in der Rechnung für die Leistung überwälzte Umsatzsteuer endgültig selbst zu tragen hat.
Der vorliegende erste Teil des Ratgebers soll einen Überblick zu den Grundzügen des Umsatzsteuerrechts gewähren. Der zweite Teil informiert Sie dann über die Besonderheiten sowie insbesondere über die aktuellen gesetzlichen Änderungen aufgrund der Vorgaben durch die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie.
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