System der UmsatzsteuerDie Systematik des Umsatzsteuergesetzes ist im Prinzip einfach und übersichtlich. Das Umsatzsteuergesetz erfasst bestimmte in § 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) aufgeführte steuerbare Umsätze, die grundsätzlich auch steuerpflichtig sind. Bestimmte in § 4 UStG erfasste steuerbare Umsätze bleiben jedoch steuerfrei. Die nicht von der Umsatzsteuer befreiten und damit steuerpflichtigen Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer mit den in § 12 UStG aufgeführten Steuersätzen. Der Regelsteuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2007 19 Prozent, zuvor waren es 16 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz beläuft sich auf sieben Prozent und war unverändert geblieben. Die Umsatzsteuer wird nach dem Entgelt bemessen (§ 10 UStG). Unter Anwendung des maßgeblichen Steuersatzes auf die Bemessungsgrundlage wird die Umsatzsteuer berechnet. Diese Umsatzsteuer stellt noch nicht die Steuerschuld des Unternehmens dar, weil es hiervon noch die ihm in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge abziehen kann. Eine verbleibende Zahllast hat der Unternehmer an das Finanzamt abzuführen. Ein sich eventuell ergebendes Guthaben wird vom Finanzamt erstattet.
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