Firma

Der Kaufmann ist berechtigt und verpflichtet, eine Firma zu führen. Das bestimmt § 17 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Firma ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Namens- und markenrechtlich genießt die Firma einen besonderen Schutz.

Kleingewerbetreibende (siehe vorheriger Abschnitt) dürfen dagegen - soweit sie nicht freiwillig im Handelsregister eingetragen sind - keine Firma führen. Rechtlich müssen sie allein unter ihrem Personennamen auftreten. Sie haben aber die Möglichkeit, ihre Geschäftsbezeichnungen auf anderem Wege, etwa durch Eintragung als Marke, abzusichern.

Wer berechtigt ist zu firmieren, hat viele Freiheiten:

  • Phantasiebezeichnungen sind ebenso zulässig wie Sach- und Personalfirmen (z. B. "W. Schmidt Handelsvertretung").
    Unzulässig sind allerdings allgemeine Bezeichnungen wie "Sicherheit + Technik" oder "Leasingpartner". Ein Unternehmen muss anhand seines Namens identifiziert werden können.
  • Die Firma darf keine Angaben enthalten, die über die wesentlichen geschäftliche Verhältnisse täuschen können.
  • Die Firma muss einen Hinweis auf die Rechtsform (z. B. GbR, GmbH, KG, OHG) oder die Kaufmannseigenschaft (eingetragener Kaufmann, e.K.) enthalten.

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